Die Verordnung 245/2009 basiert auf der Ökodesignrichtlinie, deren Ziel es ist, den freien Verkehr energieeffizienter Produkte im Binnenmarkt zu gewährleisten und die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern. Die Richtlinie gibt dabei den Rahmen vor und regelt generelle Bedingungen. Die konkreten Anforderungen an die einzelnen Produkte werden durch gesonderte Durchführungsmaßnahmen wie z. B. die EG Verordnung 245 /2009 festgelegt.
Die Verordnung 245/2009 ist seit 13. April 2009 in Kraft. Erste Produktanforderungen gelten ab dem 13. April 2010. Die Anforderungen gelten für das Inverkehrbringen, d.h. die Überlassung nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt. Bereits in Verkehr gebrachte Produkte können weiterhin verkauft werden. Für die betroffenen Produkte werden Mindestanforderungen an Energieeffizienz für Lampen, Leuchten und Vorschaltgeräte vorgeschrieben. Die Vorgaben der Verordnung 245/2009 gelten unabhängig von der konkreten Verwendung des betroffenen Produkts. Die Produktanforderungen müssen daher auch erfüllt werden, wenn keine Verwendung für Büro-, Industrie- oder Straßenbeleuchtung vorgesehen ist. Außerdem nennt die Verordnung unverbindliche Referenzwerte für Produkte, die zur Büro- und Straßenbeleuchtung bestimmt sind. Geregelt sind auch die Bereitstellung technischer Informationen durch die Hersteller im Internet und in der dem Produkt beiliegenden Information.